Allgemeine Geschäftsbedingungen des 2of Network Projects:
2of Network Project stellt dem Kunden den bestellten Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung: Die AGB's sind im Internet jederzeit unter folgendem Link zu erreichen "http://www.2of.de/". Der Kunde erkennt die AGB's von 2of Network Project auf dem Bestellformular an.
1. Die Zahlung der Entgelte erfolgt zunächst nur per Überweisung. Der Kunde muss jeweils im voraus für die ersten 3 Monate bezahlen. Wir empfehlen einen Dauerauftrag anzulegen. Alternativ kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
2. Eine Woche vor Ablauf des Accounts erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Zahlungs-Erinnerung. Wird der Betrag nicht bezahlt, wird der Account geschlossen, jedoch nicht gelöscht. Sie können den Account noch bis zu einem unbezahlten Monat "releasen", ist dies nicht der Fall, geht 2of Network Project davon aus das der Account nicht mehr benötigt wird und löscht diesen endgültig.
3. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet für Schäden die durch seinen Account entstehen.
4. 2of Network Project beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach Erhalt der Überweisung oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.
5. 2of Network Project ist nicht in der Lage, alle bei der Bestellung angegebenen Daten des Kunden zu verifizieren. Im Falle einer absichtlichen Falschangabe der Kundendaten wird der Vertrag nichtig. 2of Network Project wird in so einem Fall keine Rückerstattung von bereits gezahlten Entgelten vornehmen und den Account sofort löschen.
6. 2of Network Project strebt an, den Betrieb von 2of Network Project rund um die Uhr sicherzustellen. 2of Network Project kann jedoch nicht gewährleisten, dass Zugang oder Benutzung ununterbrochen oder fehlerfrei möglich sind. 2of Network Project behält sich insbesondere vor, den Betrieb für Wartungsarbeiten und ähnliches kurzfristig zu unterbrechen. Auf das vom Kunde zu entrichtende Entgelt haben derartige Unterbrechungen keinen Einfluss. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von 2of Network Project liegenden Störung erfolgt ebenso keine Rückvergütung des Entgelts.
7. 2of Network Project haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, es sei denn, dass ihr oder einem ihrer Mitarbeiter vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Auch im übrigen haftet 2of Network Project nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2of Network Project haftet auch nicht dafür, dass übermittelte Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. 2of Network Project übernimmt auch keinerlei Haftung für Schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, regelmäßig der Deutschen Telekom AG, auftreten. 2of Network Project haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die aufgrund höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, sowie Störungen, die im Risikobereich der Netzprovider liegen.
8. 2of Network Project übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System des 2of Network Project gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des 2of Network Project von diesen Datensicherungskopien zu erstellen, besteht nicht. 2of Network Project übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des 2of Network Project gespeichert sind.
9. 2of Network Project haftet keinesfalls für Schäden, die dem Kunden im Rahmen der Nutzung von 2of Network Project durch Dritte entstehen. 2of Network Project wird im Rahmen des Stands der Technik angemessene Schritte unternehmen, um Schädigungen durch Dritte zu verhindern.
10. 2of Network Project hat das Recht, die Registrierungsdaten einzelner Kunde zu löschen und den Zugang zum 2of Network Project zu verhindern. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein an 2of Network Project zu zahlendes Entgelt nicht fristgerecht bezahlt wird, wenn ein Kunde gegen diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen verstößt, oder wenn der mögliche Missbrauch eines Passwortes vorliegt.
11. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass 2of Network Project Daten des Kunden speichert und verwendet, soweit 2of Network Project dies im Zusammenhang mit dem Betrieb von 2of Network Project für notwendig oder sinnvoll hält. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass 2of Network Project Namens- und Adressdaten der registrierten Kunde an Dritte weitergibt, soweit diese Weitergabe im Zusammenhang mit der Nutzung vom 2of Network Project steht. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt nicht. Kunde können der Weitergabe von Namens- und Adressdaten an Dritte jederzeit schriftlich widersprechen. Ebenso erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Zugriffe auf die 2of Network Project Shells protokolliert und gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich für interne Zwecke der 2of Network Project genutzt, soweit dies für den Betrieb der 2of Network Project erforderlich oder sinnvoll ist und Dritten nicht zur Verfügung gestellt.
12. 2of Network Project hat das Recht, den Betrieb von 2of Network Project ohne Angabe von Gründen jederzeit einzustellen. In diesem Fall werden den Kunden bereits gezahlte Entgelte für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen anteilig erstattet.
13. 2of Network Project behält sich das Recht vor, diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden rechtzeitig vor dem Beginn der Wirksamkeit der Änderungen online zur Verfügung gestellt und die Kunden werden schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist 2of Network Project berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
14. Es ist ausdrücklich verboten, über 2of Network Project das friedliche Zusammenleben im Internet zu stören (Netiquette). Dies betrifft insbesondere IRC (Internet Relay Chat) Takeover, Floods u.ä. Die Belästigung anderer User im Internet, auch Kunden anderer Anbieter, führt zur umgehenden Sperrung, in schweren fällen zur Strafanzeige und Löschung des 2of Network Project Zugangs, ohne das dies dem Kunden gesondert mitgeteilt wird. Sollte trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen verstoßen werden, ist 2of Network Project berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
15. Es ist ausdrücklich verboten, 2of Network Project Shells oder Webspace, als Warez-Ftp-Server zu nutzen. Wird dagegen verstoßen, kann 2of Network Project das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen und somit den Account löschen. 16. Bei folgegen Ursachen wir der Account für immer stillgelegt, das Vertragsverhältnis wird ohne Einhaltung einer Frist gekündigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren für den angebrochenen Monat besteht nicht: Irc War (Takeover, Retakes, Floods jeglicher Art) und Spamming jeglicher Art. Eintragen eines weiteren Users auf einem BNC(Bouncer)
17. Bei Sperrung des Accounts wird der Kunde per E-Mail benachrichtigt.
18. Die Benachrichtigung durch elektronische Post (e-Mail) ist einer schriftlichen Benachrichtigung gleichzusetzen.
19. Sponsorings werden vom Geschäftsführer genehmigt. 2of Network Project behält sich vor, ohne Angabe von Gründen das Sponsoring einzustellen.
19.1. Dem Kunden steht bei einem Sponsoring 1 Shell Zugang und max. 2 IP Adressen zur Verfügung.
19.2. Bei einem Sponsoring muss für 2of Network Project Werbung in den entsprechenden Channels gemacht werden oder per Banner auf einer Website.
20. Bei einem Verstoß gegen diese AGB behält sich 2of Network Project vor jederzeit die Leistungserbringung ohne Vorwarnung einzustellen. Es erfolgt eine Information per eMail.
21. Diese AGB finden Sie zum Download in Unserem Dokumenten Bereich.
22.Gerichtsstand ist Wuppertal.
SCHUFA - KLAUSEL
Ich/Wir willige(n) ein, dass 2of Network Project, Olaf Fackin der für meinen/unseren Wohnsitz zuständigen SCHUFA - Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über mich/uns von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird 2of Network Project, Olaf Fackin der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von 2of Network Project, Olaf Fackin, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine/unsere schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zu Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten Ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegt. Die SCHUFA übermittelt nur projektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA Auskünften nicht enthalten.
Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden, gespeicherten Daten erhalten.
Ich/wir willige(n) ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannte SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.
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